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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung des Hosting-Angebots FewohBee Cloud. Sie ergänzen die Datenschutzerklärung und den Auftragsverarbeitungsvertrag.

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und den Betrieb der gehosteten Software „FewohBee Cloud“ zwischen dem Anbieter (Angaben siehe Impressum) und seinen Kunden.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die FewohBee Cloud für den Betrieb eines Beherbergungs-, Ferienwohnungs- oder sonstigen Vermietungsangebots in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder vergleichbaren geschäftlichen Tätigkeit nutzen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Leistungsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software FewohBee als über das Internet nutzbare, gehostete Anwendung (Software as a Service) zur Verfügung. Die Leistung umfasst das Hosting, die Bereitstellung der jeweils aktuellen Programmversion, Software-Updates sowie regelmäßige Backups.

Die Software FewohBee ist quelloffen (Open Source) und kann grundsätzlich auch selbst betrieben werden. Gegenstand dieses Vertrags ist nicht die Einräumung einer Softwarelizenz, sondern die Bereitstellung und der Betrieb der gehosteten Instanz.

Der Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs.

3. Abgrenzung der Leistung

Vertragsgegenstand ist der technische Betrieb der gehosteten Software einschließlich eines persönlichen E-Mail-Supports für technische Fragen zum Betrieb, zur Erreichbarkeit und zu Fehlern der Anwendung.

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere Schulungen, umfassende fachliche Anwenderberatung, die Erstellung individueller Vorlagen (z. B. Rechnungs- oder Bestätigungslayouts), individuelle Anpassungen sowie Unterstützung bei der Vermarktung der Unterkünfte des Kunden.

Solche Leistungen können auf gesonderte Anfrage und gegen zusätzliche, separat zu vereinbarende Vergütung erbracht werden.

4. Vertragsschluss und Testzugang

Die Bestellung erfolgt über das Kundenportal des Anbieters. Die Anforderung und Bestätigung des E-Mail-Links ist unverbindlich und dient ausschließlich der Prüfung der E-Mail-Adresse. Erst mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ auf der abschließenden Bestellseite gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Bestellbestätigung oder mit der Bereitstellung des Zugangs zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung kann der Kunde seine Angaben, die gewählte Leistung, den Preis und die Vertragsunterlagen prüfen und berichtigen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag wird, soweit für die Nutzung erforderlich, im selben Bestellschritt gesondert elektronisch abgeschlossen.

Der Anbieter kann einen zeitlich befristeten, unverbindlichen Testzugang (in der Regel 14 Tage) bereitstellen. Die Einrichtung eines Testzugangs erfolgt nach manueller Prüfung und begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung. Bis zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags darf der Testzugang ausschließlich mit Testdaten und nicht mit echten personenbezogenen Daten Dritter genutzt werden.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Portal ausgewiesenen Preise. Soweit Umsatzsteuer gesetzlich geschuldet ist, wird sie im Bestellprozess bzw. in der Rechnung ausgewiesen.

Die Vergütung ist im Voraus für die jeweils gewählte Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) zu entrichten. Die Zahlung erfolgt über einen vom Anbieter bereitgestellten Bezahllink.

Der Anbieter kann die vereinbarten Preise mit Wirkung für zukünftige Abrechnungsperioden anpassen, wenn sich die Kosten für den Betrieb der Leistung, insbesondere Infrastruktur-, Hosting-, Energie-, Lizenz-, Zahlungsdienstleister- oder sonstige Betriebskosten, nicht nur unerheblich erhöhen oder sich der Leistungsumfang wesentlich erweitert. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform. Die Änderung gilt frühestens ab der nächsten Abrechnungsperiode; bereits im Voraus bezahlte Zeiträume bleiben unberührt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Hierauf weist der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hin.

6. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet.

Der Kunde kann die Kündigung bequem im Self-Service-Bereich vormerken oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklären. Bei einer ordentlichen Kündigung bleibt der Dienst bis zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode nutzbar; mit Erreichen dieses Datums wird der Zugang beendet bzw. die Instanz deaktiviert.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Er ist für die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte sowie für die von ihm verarbeiteten Daten (insbesondere Gäste- und Mitarbeiterdaten) selbst verantwortlich.

Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

8. Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software bemüht, schuldet jedoch keine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich ein abweichendes Service-Level vereinbart wurde.

Wartungsarbeiten und Updates können zu vorübergehenden Einschränkungen führen; der Anbieter bemüht sich, planbare Wartungen anzukündigen und in nutzungsschwache Zeiten zu legen. Soweit ein Tarif mit hochverfügbarer oder unterbrechungsarmer Bereitstellung beworben wird, bezieht sich dies auf die technische Ausgestaltung zur Reduzierung geplanter Unterbrechungen, insbesondere bei regulären Updates, und stellt keine Garantie störungsfreier Erreichbarkeit dar.

9. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Trotz regelmäßiger Backups bleibt der Kunde für die Sicherung der von ihm verarbeiteten Daten mitverantwortlich; eine Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (z. B. Gästedaten) verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

11. Datenexport und Löschung bei Vertragsende

Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage seine Daten in einem gängigen Format zur Verfügung. Produktivdaten werden nach Vertragsende oder nach Abschluss des Datenexports grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe entgegenstehen. Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen des dokumentierten Backup-Konzepts turnusmäßig überschrieben oder gelöscht.

12. Unternehmerkunden; kein Verbraucherwiderruf

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die FewohBee Cloud im Rahmen einer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder vergleichbaren geschäftlichen Tätigkeit nutzen. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.

13. Schlussbestimmungen

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und wesentliche Vertragspflichten nicht zu Lasten des Kunden eingeschränkt werden. Über Änderungen wird der Kunde mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist und wurde er auf die Bedeutung seines Schweigens gesondert hingewiesen, gelten die Änderungen als angenommen. Bei wesentlichen Änderungen oder bei Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht erheblich berühren, wird der Anbieter eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden einholen oder dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.

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